ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragsbestimmungen der K-Fit Selbstbedienungsfitnesscenter

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis an allen Standorten der Kolumbus Freizeit & Sport AG (als Marke K-Fit) mit ihren Kundinnen und Kunden, nachfolgend jeweils als Mitglieder bezeichnet.

2. Die K-Fit, Selbstbedienungsfitnesscenter mit Hauptsitz in 3123 Belp, Aemmenmattstrasse 43, stellt dem Mitglied Ausdauer, Fitnessgeräte, Freihantel-, Funktionalbereiche und allgemeine Infrastruktur während der angeschlagenen Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Benutzung der Einrichtungen ist auf die Dauer des vorliegenden Vertrages beschränkt und erfolgt auf eigenes Risiko. Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift, dass es gesund und sporttauglich ist, um das Training auszuführen. Im Zweifelsfalle hat das Mitglied einen Arzt zu konsultieren. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr und K-Fit lehnt jegliche Haftung infolge fehlender Tauglichkeit und Gesundheit ab. Seitens des Fitnesscenter besteht für das Mitglied kein Versicherungsschutz.

3. Die K-Fit, Selbstbedienung-Fitnesscenter, wird permanent mit Video-System überwacht und aufgezeichnet

4. Für Jugendliche unter 18 Jahre ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen unter 16 Jahre können nicht Mitglied werden

5. Der K-Fit Vertrag wird für eine vertraglich geregelte Dauer abgeschlossen, beginnend mit dem Startdatum laut Vertrag. Bei Vertragsabschluss wird eine einmalige Aktivierungsgebühr von CHF 30.- erhoben.

6. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, auch E-Mail-Adresse falls angegeben) der K-Fit unverzüglich oder innert 14 Tagen mitzuteilen. Kosten, die der K-Fit dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht in gegebener Frist mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

7. Der Vertrag erneuert sich nach Ablauf der vertraglich geregelten Dauer stillschweigend. Ab diesem Zeitpunkt läuft der Vertrag unbefristet und zu denselben Konditionen weiter. Dem Mitglied steht ab diesem Zeitpunkt ein Kündigungsrecht auf das Ende jedes Monats zu, welches unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist ausgeübt werden kann. Das Abonnement kann über die App oder schriftlich (nicht per E-Mail) gekündigt werden. Sind Zahlungsausstände vorhanden ist eine Kündigung nicht möglich.

8. Bei Umzug in eine andere Stadt/Kanton steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. In diesem Fall hat die Kündigung schriftlich (nicht per E-Mail) zu erfolgen und die Ab- oder Anmeldebestätigung ist der Kündigung beizulegen. Dies gilt jedoch nur, sofern im Umkreis von 30 Kilometern zum neuen Wohnort in Luftlinie gemessen kein Name Firma zur Verfügung steht.8. Bei Umzug in eine andere Stadt/Kanton steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. In diesem Fall hat die Kündigung schriftlich (nicht per E-Mail) zu erfolgen und die Ab- oder Anmeldebestätigung ist der Kündigung beizulegen. Dies gilt jedoch nur, sofern im Umkreis von 30 Kilometern zum neuen Wohnort in Luftlinie gemessen kein Name Firma zur Verfügung steht.

9. Ab einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten erhält jeder Kunde das Recht, den Vertrag gegen eine Bearbeitungsgebühr bis zu 3 Monaten (sogenannter FREEZE) auszusetzen. Dieser FREEZE kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 12.00 pro Monat beliebig verlängert werden.

10. Die anderweitige Nichtausübung der vertraglichen Aktivitäten berechtigt das Mitglied nicht zur Rückforderung oder Reduktion des Mitgliederbeitrags und hat keine Auswirkungen auf die Dauer des Vertrags. Eine vorübergehende Einschränkung oder Unmöglichkeit der Nutzung aufgrund höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen, berechtigt das Mitglied ebenfalls nicht zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit, Rückforderung oder Reduktion des Mitgliederbeitrags (oder sonstigem Schadenersatz) oder zu einer Kündigung des Vertrags. Eine Einschränkung oder Unmöglichkeit der Nutzung kann sich auch daraus ergeben, dass das Mitglied aufgrund behördlicher Anordnungen oder Anordnungen der K-Fit ein Gesundheits-, Test-, Impf- oder sonstiges Zertifikat vorweisen muss, um die Einrichtungen nutzen zu können. Die K-Fit kann in solchen Fällen dem Mitglied den Ausfall der Nutzung aus Kulanz nach eigenem Ermessen gutschreiben. Das Mitglied hat aufgrund der beschränkten Platzzahl zudem allfällige Wartezeiten in Kauf zu nehmen.

11. Das Mitglied hat bei vorzeitigem Vertragsausstieg das Recht ein zumutbares und solventes Ersatz-/Neumitglied der K-Fit vorzuschlagen, sofern der Neukunde den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernimmt und keine Zahlungsschuld des bisherigen Mitglieds vorliegt. Für eine Umschreibung in obliegender Sache wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- erhoben.

12. Mit dem Badge oder mit dem in der App zur Verfügung gestellten QR-Code oder Barcode erhält das Mitglied Zutritt ins Center und ist berechtigt, dieses während der Öffnungszeiten zu nutzen. Ohne Mitnahme des Badges oder des QR- Codes/Barcode ist der Zutritt oder Aufenthalt im Center nicht möglich und nicht erlaubt.

13. Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls der Zutrittskarte (Badge), muss die K-Fit innert 14 Tagen informiert werden, Tel. 031 544 31 60 oder info@k.fit.ch damit der Badge gesperrt werden kann. Ein neuer Badge, gültig auf das persönliche Abo, wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- per Post zugestellt.

14. Bei Missbrauch des Badges oder des QR-Codes/Barcode (Fremdübertragung, zwei und mehr Personen auf einem Badge oder mit dem QR-Code/Barcode reinlassen oder dergleichen) wird auf jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr (Busse) inklusive Schadenersatz in der Höhe von pauschal CHF 250.- ausgestellt. Wir behalten uns vor, wegen Hausfriedensbruch Strafanzeige zu erstatten und/oder einen Ausschluss des fehlbaren Mitgliedes ohne Vorankündigung und ohne Beitragsrückzahlungen zu vollziehen.

15. Das Mitglied versichert, dass es mit der Handhabung der Fitnessgeräte vertraut ist und ohne Aufsicht und eigenständig trainieren kann. Wenn nicht, besteht die Pflicht, sich vor dem ersten Training instruieren zu lassen. Jedes Mitglied hat jederzeit die Möglichkeit gegen Bezahlung eine Instruktion zu buchen.

16. Die Fitnessmaschinen müssen sachgemäss benutzt werden, und die Sitz- und Lie- geflächen mit einem Trainingshandtuch abgedeckt werden. Übermässige Lärmentwicklung und störende Geräusche sind zu vermeiden. Telefonieren ist bei den Eingangszonen erlaubt

17. Das Mitglied verpflichtet sich zudem, alle Einrichtungsgegenstände sorgfältig zu benutzen, sowie jegliche Sachbeschädigung zu vermeiden. Schäden, die auf eine den Benutzungsbestimmungen widersprechende Handhabung zurückzuführen sind, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt. Der Gebrauch von Fortbewegungsmitteln jeglicher Art ist in den Räumen der K-Fit untersagt (zum Beispiel Fahrräder, Trottinette, Skateboard etc.).

18. Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern und Tieren ist nicht erlaubt.

19. K-Fit ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Center aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte des Centers und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

20. Das Personal der K-Fit ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Centers, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Bei Kontrollen muss sich das Mitglied ausweisen können.

21. Die im Fitnesscenter angeschlagenen und bekanntgegebenen Bestimmungen stellen einen integrierenden Vertragsbestandteil dar. K-Fit ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. K- Fit wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen. Die geltenden allgemeinen Bestimmungen der K-Fit werden im Center oder auch online publiziert.

22. Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die hiermit vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung, die allgemeinen Bestimmungen, Weisungen des Personals, etc. können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrages.

23. Die von der K-Fit zur Verfügung gestellten verschliessbaren Garderobenschränke dürfen vom Mitglied ausschliesslich während seiner Anwesenheit im Center genutzt werden. Das Fitnesscenter ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Schränke zu öffnen den Inhalt an sich zu nehmen, bei sich zu hinterlegen und spätestens nach einem Monat zu entsorgen, falls der rechtmässige Eigentümer den Inhalt in dieser Zeit nicht abgeholt hat. Hier gilt: Trainingszeit = Benutzungszeit.

24. Die von der K-Fit zur Verfügung gestellten Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschliesslich während seiner Anwesenheit im Center genutzt werden. Das Fitnesscenter behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des Fahrzeuges vor.

25. Es ist dem Mitglied untersagt, in den Centern zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in die Center mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Centern anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoss gegen diese Bestimmung ist die K-Fit berechtigt, den Mitgliedervertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von CHF 350.- geltend zu machen.

26. K-Fit akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten. Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss fällig. Bei unbefristeten Weiterführung des Vertrages ist der Abonnementspreis jeweils zu Beginn des Monats geschuldet. Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungstermine wird für die erste Mahnung eine Gebühr von CHF 20.- und für die zweite Mahnung eine Gebühr von CHF 30.- erhoben.

27. K-Fit behält sich die Geltendmachung weiterer Schadenersatzzahlungen vor. Befindet sich das Mitglied mit einer (oder mehreren) Monatszahlung(en) in Verzug, so kann die K-Fit entweder die fällige(n) Monatszahlung(en) oder den Restbetrag bis zum Ende der Vertragsdauer in einer einmaligen Zahlung fordern oder aber vom Vertrag zurücktreten.

28. Zuviel bezahlte Beiträge werden für Folgemonate verbucht und werden nicht zurückerstattet. Ist keine weitere Buchung möglich werden Beiträge abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- zurückerstattet.

29. K-Fit übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Wertsachen, Geld oder Kleidern und dergleichen. Ebenso lehnt das K-Fit jede Haftung für Verletzungen oder sonstige Schäden ab, die sich das Mitglied bei Ausübung der Aktivitäten zuzieht und die nicht auf eine mangelhafte Infrastruktur zurückzuführen sind. Für die Folgen nicht vertragskonformer Aktivitäten im Fitnesscenter besteht ebenfalls keinerlei Haftung seitens des Fitnesscenters. Im Falle von Ansprüchen unabhängig von ihrem Rechtsgrund haftet die K-Fit nur für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und die in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Für den Schaden, den eine befugte Hilfsperson in Ausübung ihrer Verrichtungen verursacht, haftet K-Fit nicht. Die Haftung für indirekte und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen

30. K-Fit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden per E-Mail oder auf andere geeignete Weise (Online) bekannt gegeben. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB ist unter www.k-fit.ch einseh- und ausdruckbar.

31. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. In diesem Fall vereinbaren die beiden Parteien den Vertrag den Gegebenheiten anzupassen und unwirksame Bestimmungen durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn der Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen.

32. Für allfällige Streitigkeiten wird die Stadt Bern als Gerichtsstand vereinbart